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1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und künftigen
Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro
Rampitsch.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere
auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom
Ingenieurbüro Rampitsch ausdrücklich und schriftlich
anerkannt und bestätigt werden.
c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des
KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses
Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote des Ingenieurbüro Rampitsch sind,
sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich
aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung des
Ingenieurbüro Rampitsch Änderungen gegenüber dem
Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser
nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich
aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das
Ingenieurbüro Rampitsch um Gegenstand des vorliegenden
Vertragsverhältnisses zu werden.
c) Das Ingenieurbüro Rampitsch verpflichtet sich
zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten
Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) Das Ingenieurbüro Rampitsch kann zur
Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und
diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge
erteilen. Das Ingenieurbüro Rampitsch ist jedoch verpflichtet, den
Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und
dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser
Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur
nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich
durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der
Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind
ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des
Fehlenden sind vom Ingenieurbüro Rampitsch innerhalb angemessener
Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die
Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu
erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb
dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) Das Ingenieurbüro Rampitsch hat seine Leistungen
mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB)
zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug des Ingenieurbüro Rampitsch mit einer
Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit
eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung
oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die
Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro
Rampitsch unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das
Ingenieurbüro Rampitsch zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist das Ingenieurbüro Rampitsch zum
Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch
auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem
Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB
Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von
diesem die vom Ingenieurbüro Rampitsch erbrachten Leistungen zu
honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die
Umsatzsteuer (Mehrwert-steuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom
Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
7.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Ingenieurbüro Rampitsch.
8.) Geheimhaltung
a) Das Ingenieurbüro Rampitsch ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) Das Ingenieurbüro Rampitsch ist auch zur
Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und
solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes
Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das
Ingenieurbüro Rampitsch berechtigt, das
vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu
Werbezwecken zu veröffentlichen, soferne vertraglich nichts
anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Technischen Unterlagen
Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen
und dgl. des Ingenieurbüro Rampitsch sind urheberrechtlich
geschützt. Jede gänzliche oder teilweise
Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Ingenieurbüro
Rampitsch zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte
Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.
Das Ingenieurbüro Rampitsch ist berechtigt, der
Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und
Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma,
Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüro Rampitsch anzugeben.
10.) Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen
ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen
Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich
festgestellt oder vom Ingenieurbüro Rampitsch anerkannt.
11.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und
Ingenieurbüro Rampitsch kommt ausschließlich
österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird
die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz
des Ingenieurbüro Rampitsch vereinbart.
© 2013 ingenieurbüro rampitsch
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